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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis September

Copyright und Urheber siehe Fröhnd

Wegen extremer Trockenheit verschärft das Landratsamt die Regeln für die Wasserentnahme. Werden Bäche oder Seen trotzdem genutzt, drohen hohe Strafen.

Im gesamten Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) ist es ab dem 31. Juli 2026 strenger verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Das Verbot, das es eigentlich schon seit dem 27. Juni gibt, wurde nun verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert. Nur der Rhein ist von diesen Regeln nicht betroffen.

Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Wasser aus den Gewässern pumpen, um Gärten, Sportplätze oder Felder zu bewässern. Auch das Auffüllen von Pools oder Teichen ist untersagt. Die neue Regelung ist besonders hart, weil sie jetzt auch für Leute gilt, die eigentlich eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis haben. Nur wer Vieh tränkt oder spezielle Niedrigwasser-Regelungen besitzt, darf weiterhin Wasser entnehmen.

Zusätzlich gibt es eine neue Regel für alle: Weder Menschen noch Hunde oder Nutztiere dürfen in die Bäche und Flüsse steigen. Das Betreten der Gewässer ist komplett verboten.

Der Grund für die harten Maßnahmen ist die extreme Trockenheit. In Baden-Württemberg hat es im Juli bisher nur 45 Millimeter Regen gegeben, normalerweise sind es aber 91 Millimeter. Auch der Juni war viel zu trocken. In Fröhnd führt zum Beispiel die Wiese derzeit extrem wenig Wasser. Die Pegelstände sind so niedrig, dass Fische und Pflanzen kaum noch überleben können. Da es laut Prognose kaum regnen wird, sinken die Wasserstände vermutlich weiter. Zudem heizt die aktuelle Hitzewelle das Wasser auf, was die Situation für die Lebewesen im Wasser noch schlimmer macht.

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine saftige Strafe. Das Landratsamt droht mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro. Je nachdem, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, kann das Verbot entweder noch verlängert oder früher aufgehoben werden.

Die vollständige Bekanntmachung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Fröhnd – zur Originalmeldung

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