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Landkreis Lörrach verschärft Wasserentnahmeverbot bis September

Copyright und Urheber siehe Schönenberg

Wegen extremer Trockenheit dürfen im gesamten Landkreis Lörrach vorerst keine Oberflächengewässer mehr genutzt werden. Wer trotzdem Wasser entnimmt, riskiert hohe Bußgelder.

In Schönenberg (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 31. Juli 2026 streng verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Das Verbot, das es eigentlich schon seit dem 27. Juni gibt, wurde nun verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert. Nur der Rhein ist von diesen Regeln nicht betroffen.

Das bedeutet konkret: Wer seinen Garten oder Sportanlagen wässern will, darf kein Wasser aus den Gewässern pumpen. Auch das Auffüllen von Pools oder Teichen ist untersagt. Die neue Regelung ist besonders streng, da sie nun auch für Menschen gilt, die eigentlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme haben. Nur wer Vieh tränkt oder spezielle Niedrigwasserregelungen in seiner Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.

Zusätzlich gibt es ein neues Verbot: Menschen sowie Hunde und andere Nutztiere dürfen die Bäche und Flüsse nicht mehr betreten.

Der Grund für die harten Maßnahmen ist die extreme Trockenheit. Die Wasserstände in vielen Gewässern sind auf einem kritischen Niveau oder sogar noch tiefer als bisherige Tiefststände. Die Wiese führt zum Beispiel extrem wenig Wasser. Da es im Juni und Juli kaum geregnet hat und die Temperaturen hoch bleiben, wird erwartet, dass die Pegel weiter sinken. Das gefährdet Fische und Pflanzen, da das Wasser zudem zu warm wird.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Das Landratsamt Lörrach droht mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro. Je nach Wetterlage kann das Verbot entweder früher aufgehoben oder noch einmal verlängert werden.

Die vollständige Bekanntmachung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Schönenberg – zur Originalmeldung

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