Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür werden oft neue Wege benötigt. Doch gerade in den Moorbereichen darf man nicht einfach loslegen.
Wer Fremdmaterial in den Moorwald einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erlaubnis ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet wird. Wichtig ist: Der Weg muss für die Bewitzwirtschaft wirklich nötig sein. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wald einfach als Deponie für Abfälle genutzt wird.
Beim Material gibt es strenge Regeln. Kies ist im Moor nicht erlaubt, weil der Kalk dem Boden schadet. Ebenso verboten sind Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer. Erlaubt sind je nach Bodenbeschaffenheit zum Beispiel Rundholz für sogenannte Bengelwege, unlackierte Ton-Dachplatten oder in trockeneren Bereichen reine Ton-Ziegel. Das Material muss sortenrein und unbehandelt sein.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Die Kontaktdaten des Landratsamtes sind unter www.landkreis-ostallgaeu.de zu finden.