Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorwäldern ist Vorsicht geboten. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringt, muss dies vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt besonders für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Das Ziel ist es, zu verhindern, dass Moore einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.
Beim Bau gibt es verschiedene Möglichkeiten. In sehr nassen Bereichen empfiehlt sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz, der später wieder entfernt werden kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies eine Option, in trockeneren Teilen reichen Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Start der Arbeiten mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), bei der Allgäuer Moorallianz oder direkt beim Landratsamt Ostallgäu.