Forchheim: Rauchverbot im Kellerwald während des Annafestes
In Forchheim (Oberfranken, Bayern) ist die Waldbrandgefahr aktuell sehr hoch. Die Temperaturen sind seit längerem hoch und es ist extrem trocken. Deshalb hat die Stadt mit sofortiger Wirkung ein Rauch- und Dampfverbot für das Gelände des Annafestes ausgesprochen.
Das Verbot gilt für den gesamten Bereich des Festgeländes. Das betrifft vor allem die Kellerbereiche, alle Waldflächen und die Wege, die nicht befestigt sind. Verboten ist nicht nur das Rauchen von normalen Zigaretten, sondern auch die Nutzung von E-Zigaretten, Vaporizern oder E-Shishas. Auch glimmende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer rauchen möchte, muss auf vollständig befestigte Wege ausweichen. Das sind asphaltierte, gepflasterte oder geschotterte Wege. Außerdem ist das Rauchen innerhalb der offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe erlaubt.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass es im Wald ohnehin ein gesetzliches Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober gibt. Die neue Verfügung macht dieses Verbot für die unbefestigten Flächen des Kellerwaldes nun noch einmal ganz deutlich.
Das Verbot gilt für alle Besucher und Mitarbeiter auf dem Gelände. Es bleibt so lange in Kraft, bis das Annafest offiziell endet, also bis zum Ablauf des 4. August 2026.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt droht bei Verstößen mit einem Zwangsgeld von 150 Euro. Da das Rauchen im Wald eine Ordnungswidrigkeit ist, kann die Geldbuße im schlimmsten Fall sogar bis zu 10.000 Euro betragen.
Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung