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Berlin passt Personalvertretungsgesetz an

Der Senat hat eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten moderner und fairer werden.

In Berlin (Hauptstadt und Land der Bundesrepublik Deutschland) gibt es neue Regeln für die Personalvertretungen. Der Senat hat am 11. August 2026 den Entwurf beschlossen, den Finanzsenator Stefan Evers bereits im Juni eingebracht hatte. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister am 23. Juli sein Okay gegeben.

Das Gesetz wird an die aktuelle Rechtslage des Bundes angepasst. Vor allem die moderne Arbeitswelt und strengere Datenschutz-Regeln spielen eine Rolle. Ziel ist es, dass Dienststellen und Personalvertretungen besser zusammenarbeiten und faire Lösungen für gemeinsame Interessen finden. Veraltete Vorschriften werden dabei einfach gestrichen.

Konkret ändern sich mehrere Punkte im Alltag der Verwaltung. So bekommen Gewerkschaften einen besseren Zugang. Zudem soll die Kommunikation zwischen den Stellen und den Personalräten rechtssicher per E-Mail oder anderen digitalen Wegen laufen. Auch bei den Fristen gibt es mehr Spielraum: Man kann sich nun einig sein, wie lange ein Verfahren dauert, statt starr an festen Daten festzuhalten. Um Dinge schneller zu erledigen, sind sogenannte Vorratsbeschlüsse möglich.

Ein wichtiger Teil der Neuerung betrifft die Mitbestimmung. Es wird klarer geregelt, bei welchen Themen die Personalvertretung mitreden darf – zum Beispiel bei flexiblen Arbeitszeiten, Mehrarbeit oder wenn Mitarbeiter Beruf, Pflege und Familie unter einen Hut bringen müssen. Außerdem gibt es nun Regeln für Notfälle, damit der Staat auch bei unvorhergesehenen Ereignissen handlungsfähig bleibt.

Die neuen Regeln sollen nun in die Praxis umgesetzt werden. Weitere Details zur konkreten Anwendung in den einzelnen Dienststellen liegen bislang nicht vor.

Quelle: Berlin – zur Originalmeldung

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