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Berlin verlängert Parkrabatte für Carsharing-Autos

Wer in der Hauptstadt Carsharing nutzt, zahlt auch in Zukunft weniger Parkgebühren. Der Senat hat die Ermäßigungen deutlich verlängert.

In Berlin (Hauptstadt und Land der Bundesrepublik Deutschland) wird es für Nutzer von stationslosem Carsharing weiterhin günstiger, ihre Fahrzeuge abzustellen. Der Senat hat entschieden, die bestehenden Parkgebührenermäßigungen zu verlängern. Eigentlich wären die Rabatte am 31. Dezember 2026 ausgelaufen. Jetzt gelten sie jedoch bis zum 31. Dezember 2029.

Damit das Land die Gebühren reduziert, gibt es eine Bedingung: Die Fahrer müssen das elektronische Parkraummanagementsystem nutzen. Das bedeutet konkret, dass das Parken über das Handy abgewickelt werden muss.

Besonders attraktiv wird es für Nutzer von Elektroautos. Wer ein stationsloses Carsharing-Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen fährt, bekommt einen noch größeren Vorteil. In diesem Fall werden die Parkgebühren zusätzlich halbiert, weil diese Autos besser für die Umwelt und das Klima sind.

Senatorin Ute Bonde begründete den Schritt damit, dass Carsharing eine gute Ergänzung zu Bussen und Bahnen sei. Das Ziel ist es, dass weniger Menschen ein eigenes Auto besitzen. So sollen weniger Fahrzeuge ungenutzt am Straßenrand stehen und Platz in der Stadt frei werden.

Die neue Regelung wurde durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) offiziell beschlossen. Zuvor hatte auch der Rat der Bürgermeister zugestimmt.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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