Berlin lockt Beamte mit besseren Aufstiegen und Geld
Der Senat in Berlin (Hauptstadt und Land der Bundesrepublik Deutschland) hat am 11. August 2026 ein neues Gesetz zur Dienstrechtsreform beschlossen. Finanzsenator Stefan Evers hatte die Änderungen bereits im Juli eingebracht. Ziel der Politik ist es, Berlin als Arbeitgeber attraktiver zu machen, um im Wettbewerb um Fachkräfte nicht den Anschluss zu verlieren.
Ein wichtiger Punkt betrifft das Geld: Wer neben seinem Job im öffentlichen Dienst noch etwas dazuverdienen möchte, darf das künftig in den unteren Besoldungsstufen mehr. Die Beträge werden an das Niveau anderer Bundesländer und des Bundes angepasst. Auch für Ruhestandsbeamte gibt es eine gute Nachricht. Wer die Verwaltung im Ruhestand noch unterstützt, muss das Geld aus dieser Tätigkeit bis Ende 2031 nicht mehr auf seine Pension anrechnen lassen.
Auch beim Aufstieg im Job wird es lockerer. Wer gute Leistungen bringt, kann nun einfacher in höhere Laufbahngruppen aufsteigen, selbst wenn die klassischen Voraussetzungen nicht ganz passen. Besonders im Justizvollzug gibt es neue Wege, über die Praxis aufzusteigen. Zudem gibt es für bestimmte Bereiche im Justizvollzug neue Zulagen, etwa eine Meisterzulage für den Werkdienst.
Im Gesundheits- und Sozialwesen fallen starre Wartezeiten für hohe Beförderungen weg. Wer Erfahrung und Führungskompetenz zeigt, kann schneller aufsteigen. Das ist nun ähnlich wie in der Steuerverwaltung oder bei den Technischen Diensten.
Die Verwaltung will zudem bürokratische Hürden abbauen. Bei den ärztlichen Untersuchungen vor der Verbeamtung wird es weniger Prüfungen geben. Nur wer körperlich besonders gefordert ist, etwa bei der Polizei, muss weiterhin strenger geprüft werden. Andere müssen die Untersuchung erst später machen.
Auch die Beihilfe soll schneller funktionieren. Berlin setzt hier auf Computer-Systeme, die die Anträge automatisch prüfen, damit die Beamten nicht mehr so lange auf ihr Geld warten müssen. Zudem erhalten Anwärter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nun leichter Zugang zu Vorsorgekuren.
Ein letzter Punkt betrifft die Rente. Beamte, die auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben, bekommen eine Ergänzung zu ihrer gesetzlichen Rente. Diese Differenz wird als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt, sobald die Person aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet.
Ob und wann genau die neuen Regeln in der Praxis greifen, hängt nun von der finalen Umsetzung der Verordnungen ab.
Quelle: Berlin – zur Originalmeldung