Bauamt Schwetzingen klärt Regeln für Eigentum und Solar
Wer in Schwetzingen (Baden-Württemberg) ein Gebäude in einzelne Wohnungen oder Sondereigentum aufteilen möchte, benötigt eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das Baurechtsamt prüft dabei genau, welche Räume, Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten bilden. Für den Antrag müssen die Eigentümer diverse Unterlagen einreichen, darunter Lagepläne im Maßstab 1:500, Grundrisse und Nutzflächenberechnungen. Wichtig ist dabei die Form: Die Pläne dürfen maximal das DIN A3-Format haben und müssen in dreifacher Ausführung vorliegen. Wer Kopien einreicht, darf keine Klebeheftstreifen nutzen, sondern muss die Pläne auf DIN A4-Größe falten, damit sie gelocht werden können.
Auch beim Thema Energie gibt es strikte Vorgaben. In Baden-Württemberg gilt für Bestandsimmobilien das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Wenn eine Heizung ausgetauscht oder neu eingebaut wird, müssen 15 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie oder Biomasse gedeckt werden. Bei Neubauten oder größeren Umbauten müssen die Eigentümer dem Baurechtsamt nach der Fertigstellung unverzüglich eine Erfüllungserklärung vorlegen, die bestätigt, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten wurden.
Besonders wichtig ist die aktuelle Photovoltaik-Pflicht. Diese gilt für alle Neubauten sowie für offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Seit Januar 2023 muss zudem bei jeder grundlegenden Dachsanierung eine Solaranlage installiert werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Kosten wirtschaftlich nicht zumutbar sind oder die Dachfläche kleiner als 20 Quadratmeter ist. Wer Solarmodule auf das Dach setzt, braucht grundsätzlich keine Genehmigung. Wer jedoch Anlagen im Garten aufstellt, sollte vorab beim Amt nachfragen, da dies laut Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung in der Innenstadt verboten sein kann.
Für Gewerbebetreiber oder Bauherren, die keine eigenen Parkplätze oder Kinderspielplätze schaffen können, gibt es die Möglichkeit der Ablöse. Wenn notwendige Fahrradstellplätze fehlen, kostet die Ablöse 1.000 Euro pro Platz. Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen muss eigentlich ein Spielplatz für Kleinkinder entstehen. Kann dies nicht geschehen, zahlt der Bauherr einen Betrag an die Stadt: Bei bis zu vier Wohnungen sind das 2.500 Euro, für jede weitere Wohnung kommen 700 Euro hinzu.
Zuletzt geht es um sogenannte fliegende Bauten, wie etwa Festzelte, Riesenräder oder Bühnen. Diese müssen vor der Aufstellung unter Vorlage des Prüfbuchs beim Baurechtsamt angezeigt werden. Die Anmeldung erfolgt über die E-Mail-Adresse [email protected]. Die Stadt kann entscheiden, dass die Anlage erst nach einer offiziellen Abnahme in Betrieb gehen darf.