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Schwetzingen: Neue Online-Infos zum Denkmalschutz verfügbar

Wer in Schwetzingen ein altes Gebäude besitzt oder renovieren will, findet wichtige Daten nun im Internet. Gleichzeitig gibt es klare Regeln für Bauarbeiten in der historischen Innenstadt.

Seit dem 10. September 2025 gibt es für Baden-Württemberg ein neues Online-Angebot. Unter www.geoportal-bw.de können Bewohner von Schwetzingen (Baden-Württemberg) nun nachsehen, welche Gebäude als Kulturdenkmale gelten. Das Portal zeigt nicht nur Listen, sondern erklärt auch, warum ein Haus schützenswert ist und welchen Wert es hat.

Wer jedoch eine rechtlich verbindliche Auskunft braucht, muss weiterhin zur Stadt. Das Geoportal ist unverbindlich und gibt keine Auskunft über Gebäude, bei denen der Status als Denkmal noch geprüft wird. Für offizielle Bescheinigungen ist das Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen zuständig. Anfragen können formlos per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Diese Auskünfte kosten eine Gebühr.

Besonders wichtig sind die Regeln für Bauarbeiten. In der historischen Innenstadt muss fast jede Änderung am Aussehen eines Denkmals genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel für neue Fenster, einen neuen Anstrich der Fassade, ein neues Dach oder den Einbau von Klimaanlagen und Solaranlagen. Auch wenn Teile eines Gebäudes abgerissen werden oder eine geschützte Freifläche bebaut werden soll, muss die Stadt Schwetzingen als Untere Denkmalschutzbehörde zustimmen.

Ein besonderer Schutz gilt der Kurfürstlichen Sommerresidenz. Dazu gehören das Schloss, der Garten, der Schlossplatz, der Stadtausbau und das Ysenburgsche Palais in der Forsthausstraße. Auch bei Gebäuden in der Umgebung dieser Anlage kann eine Genehmigung nötig sein, wenn die Änderungen das Gesamtbild stören.

Wer ein Denkmal erhält, kann unter Umständen Steuern sparen. Dafür ist eine spezielle Bescheinigung für das Finanzamt nötig. Diese muss schriftlich beantragt werden. Da jeder Fall anders ist, sollten Besitzer frühzeitig Kontakt mit dem Baurechtsamt unter [email protected] aufnehmen. Dem Antrag müssen die Rechnungen und eine bestimmte Rechnungsaufstellung beigefügt werden.

Quelle: Schwetzingen – zur Originalmeldung

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