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Schwetzingen legt Regeln für Bauturbo-Projekte fest

Der Gemeinderat hat Kriterien bestimmt, unter denen Bauvorhaben in Schwetzingen schneller genehmigt werden können. Es gibt jedoch strenge Vorgaben für die Umwelt und die Stadtplanung.

In Schwetzingen (Baden-Württemberg) soll es bei bestimmten Bauprojekten schneller gehen. Der Gemeinderat hat dafür nun feste Kriterien festgelegt, die bei sogenannten Bauturbo-Fällen gelten. Wer dieses beschleunigte Verfahren nutzen möchte, muss sich an klare Regeln halten.

Ein Projekt wird nur dann befürwortet, wenn es zu den städtebaulichen Plänen der Stadt passt. Die Vorgaben zur baulichen Nutzung müssen eingehalten werden. Dabei legt die Stadt Wert darauf, dass sparsam mit dem Boden umgegangen wird, damit nicht zu viele Flächen versiegelt werden. Zudem muss das Grundstück bereits erschlossen sein, sodass die Stadt keine neuen öffentlichen Wege oder Leitungen bauen muss.

In Gewerbegebieten ist der Bauturbo grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es nur in Einzelfällen, wenn die Firmen vor Ort nicht gestört werden und der Charakter des Gebiets erhalten bleibt. Das gilt zum Beispiel für Grundstücke, die direkt an ein Wohngebiet grenzen.

Je nach Projekt fordert die Stadt weitere Unterlagen. Das können städtebauliche Verträge, detaillierte Konzepte oder Gutachten zum Schall- und Artenschutz sein. Auch ein Mobilitätskonzept kann verlangt werden. Bei besonders großen Vorhaben gibt es eine soziale Bedingung: Ein Teil der Wohnungen muss für Menschen mit besonderem Wohnbedarf reserviert sein. Zudem soll sich der Bauherr an den Kosten für soziale und kulturelle Einrichtungen beteiligen.

Auch beim Design und der Umwelt gibt es feste Vorgaben. Flachdächer müssen eine Begrünung mit einer mindestens 10 Zentimeter dicken Schicht bekommen. Für die befestigten Flächen dürfen nur Pflaster genutzt werden, durch die Regenwasser versickern kann. Außerdem muss pro 300 Quadratmeter Grundfläche ein hochstämmiger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 12 bis 14 Zentimetern gepflanzt werden.

Quelle: Schwetzingen – zur Originalmeldung

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