Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten von Behördengängen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Diese Satzung regelt, welche Gebühren die Stadt für ihre öffentlichen Leistungen erhebt. Wer also Dokumente beantragt oder andere offizielle Dienste der Verwaltung nutzt, muss sich an den neuen Preisen orientieren. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bilden verschiedene Gesetze, unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und das Kommunalabgabengesetz.
Die Stadt hat die Details der neuen Gebühren in einem PDF-Dokument veröffentlicht. Die genauen Kosten für die einzelnen Leistungen lassen sich dort einsehen.
Weitere Angaben zu den konkreten Preisänderungen liegen bislang nicht vor.