Bad Säckingen ändert Bauplan für Leimet II
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es Änderungen bei den Bauvorschriften. Am 13. Juli 2026 tritt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63/2 für das Gebiet „Leimet II“ offiziell in Kraft.
Das bedeutet, dass ab diesem Datum neue örtliche Bauvorschriften gelten. Diese Regeln legen fest, wie und was in diesem Bereich gebaut werden darf. Die rechtliche Grundlage bilden dabei das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung.
Wer wissen möchte, was genau im Gebiet Leimet II nun anders ist, kann die Details prüfen. Die Stadt hat die vollständigen Unterlagen zum Bebauungsplan sowie die amtliche Bekanntmachung auf der eigenen Homepage veröffentlicht.