Adelsheim: Bootsfahrt auf der Seckach zeitweise verboten
In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gelten für die Seckach neue Regeln. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die den Gemeingebrauch am Gewässer einschränkt. Grund dafür ist der Naturschutz. Vor allem die gefährdeten einheimischen Vogelarten sollen in ihrer Brutzeit nicht gestört werden.
Das Verbot betrifft alle Arten von Wasserfahrzeugen. Es gilt in dem Bereich, der bei der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Wer in diesem Abschnitt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli auf dem Wasser unterwegs ist, macht sich strafbar.
Die Stadt warnt deutlich vor Verstößen gegen die neue Regelung. Wer das Fahrverbot ignoriert, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden. Erreichbar ist das Rathaus unter der Telefonnummer 06291 6200-0.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung