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Adelsheim: Befahren der Seckach zeitweise verboten

Wer im Frühjahr mit dem Boot auf der Seckach unterwegs sein will, muss aufpassen. In einem bestimmten Bereich gilt jetzt ein Fahrverbot.

In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die das Befahren des Gewässers einschränkt.

Das Verbot gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen. Betroffen ist der Abschnitt von der Einmündung der Kirnau bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim. Wer hier mit dem Boot oder anderen Fahrzeugen auf dem Wasser unterwegs ist, macht sich strafbar.

Die Einschränkung ist zeitlich begrenzt: Sie gilt immer vom 1. April bis zum 31. Juli. Grund für die Maßnahme ist der Naturschutz. Vor allem gefährdete einheimische Vogelarten sollen in dieser Zeit geschützt werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bestraft werden können.

Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung

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