Adelsheim: Befahren der Seckach zeitweise verboten
Die Stadtverwaltung in Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) hat eine neue Verordnung erlassen. Sie betrifft die Nutzung der Seckach. Vom 1. April bis zum 31. Juli ist es verboten, das Gewässer mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren.
Das Verbot gilt für den Abschnitt von der Einmündung der Kirnau bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim. Grund für die Maßnahme ist der Naturschutz. Vor allem die gefährdeten einheimischen Vogelarten sollen geschützt werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bestraft werden können.
Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden. Telefonisch ist das Rathaus unter 06291 6200-0 erreichbar.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung