Adelsheim: Befahren der Seckach zeitweise verboten
In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die den Gemeingebrauch am Gewässer einschränkt. Damit soll vor allem der Naturschutz gefördert werden. Es geht darum, die gefährdeten einheimischen Vogelarten in der Region zu schützen.
Das Verbot betrifft alle Arten von Wasserfahrzeugen. Es gilt in dem Bereich, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Wer in diesem Abschnitt auf dem Wasser unterwegs ist, riskiert eine Strafe.
Die Einschränkung ist zeitlich begrenzt. Das Befahrungsverbot gilt immer in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli. In diesen Monaten müssen Bootsfahrer den Bereich also komplett meiden.
Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit einer Geldbuße rechnen. Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden oder die Telefonnummer 06291 6200-0 anrufen.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung