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Windpark Zootzen: Elf Windräder dürfen gebaut werden

Ein geplanter Windpark in Wittstock/Dosse bekommt grünes Licht. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Naturschutzbundes abgelehnt.

Im Ort Wittstock/Dosse (Brandenburg) können elf Windenergieanlagen gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Berlin) hat am 24. August 2026 entschieden, dass gegen die Genehmigung für den Windpark Zootzen keine rechtlichen Bedenken bestehen.

Zuvor hatte der Naturschutzbund (NABU) versucht, das Projekt zu stoppen. Der Verband argumentierte, dass der Artenschutz nicht genug beachtet wurde. Vor allem Seeadler, Mäusebussarde und Fledermäuse sollten gefährdet sein. Außerdem befürchtete der NABU, dass Singschwäne am Dranser See ihre Schlafplätze verlieren könnten und ein nahegelegenes Schutzgebiet, die Wittstock-Ruppiner Heide, Schaden nehmen würde.

Das Gericht sah das anders und wies den Eilantrag ab. Um die Seeadler zu schützen, gibt es eine einfache Lösung: Fünf der elf Windräder müssen jedes Jahr vom 21. März bis zum 30. April tagsüber abgeschaltet werden. Beim Mäusebussard entschied das Gericht, dass die Bedeutung von erneuerbaren Energien hier schwerer wiegt als die Schutzvorschriften für einen Brutplatz.

Auch die Sorgen um die Fledermäuse und Singschwäne überzeugten die Richter nicht. Bei den Fledermäusen gebe es keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Anlagen die lokalen Bestände gefährden. Am Dranser See rasten zudem nicht genug Singschwäne, um den rechtlichen Schwellenwert von 100 Tieren zu erreichen. Auch für das Schutzgebiet Wittstock-Ruppiner Heide wurden keine großen Probleme erwartet.

Der Beschluss des Gerichts ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden. Damit steht dem Bau des Windparks Zootzen nichts mehr im Weg.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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