Wenzenbach hebt Bebauungsplan Wenzenbach Ost auf
In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Gemeinderat hat den Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Wenzenbach Ost“ offiziell aufgehoben. Das bedeutet, dass die bisherigen Regeln für dieses Gebiet nicht mehr gelten. Betroffen sind auch verschiedene Ergänzungen, wie die Erweiterung des Plans, das Deckblatt Nummer eins sowie die Regelungen für die Flurstück-Nummer 615.
Der Weg zu diesem Beschluss dauerte über ein Jahr. Alles begann am 25. Februar 2025, als der Gemeinderat das Aufhebungsverfahren startete. In den folgenden Monaten gab es zwei Phasen, in denen sich Bürger und Behörden beteiligen konnten. Zuerst geschah dies vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025, später dann erneut vom 9. März bis zum 10. April 2026. Alle eingegangenen Vorschläge und Einwände wurden am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss zur Aufhebung.
Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung nun offiziell in Kraft. Wer wissen möchte, warum die Gemeinde so entschieden hat und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zur Verfügung.
Alternativ können die Dokumente direkt im Rathaus in der Hauptstraße 40 (Zimmer 1.10) eingesehen werden. Die Verwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzliche Sprechzeiten gibt es dienstags von 15 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich gemeldet werden müssen. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.
Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung