Wenzenbach hebt Bebauungsplan für Gebiet Ost auf
In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Wenzenbach Ost“ aufzuheben. Das gilt auch für alle Ergänzungen und Änderungen, wie etwa für die Flurstück-Nummer 615 oder das Deckblatt Nummer eins.
Der Weg zu diesem Beschluss dauerte einige Zeit. Bereits am 25. Februar 2025 startete der Gemeinderat das Verfahren zur Aufhebung. In den folgenden Monaten konnten die Bürger mitreden. Zuerst gab es eine Beteiligungsphase vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025, später folgte eine förmliche Beteiligung vom 9. März bis zum 10. April 2026. Alle Einwendungen und Anregungen wurden dann am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen.
Am selben Tag, dem 23. Juni 2026, fasste der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung den endgültigen Beschluss. Mit der jetzigen Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Plans offiziell in Kraft.
Wer genau wissen will, warum die Aufhebung beschlossen wurde und wie die Umweltbelange dabei eine Rolle spielten, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zur Verfügung. Alternativ kann man die Dokumente direkt im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 anschauen.
Die Gemeindeverwaltung ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Am Dienstag ist zudem von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr jemand im Amt.
Für Betroffene gibt es wichtige Fristen. Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung geltend machen will, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde tun. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstand, gefordert werden.
Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung