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Wenzenbach hebt Bebauungsplan Gonnersdorf auf

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Ein alter Bauplan für den Bereich am Führsamweg hat keine Gültigkeit mehr. Der Gemeinderat hat die Aufhebung nun offiziell beschlossen.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Gonnersdorf“ am Führsamweg wird aufgehoben. Damit gelten die bisherigen Regeln für dieses spezielle Areal nicht mehr.

Der Weg zu diesem Beschluss dauerte einige Zeit. Schon am 25. Februar 2025 hatte der Gemeinderat entschieden, das Aufhebungsverfahren zu starten. In den folgenden Monaten gab es zwei Phasen, in denen die Bürger ihre Meinung sagen konnten. Zuerst geschah dies vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025, später dann noch einmal vom 9. März bis zum 10. April 2026.

Alle Einwendungen und Vorschläge aus der Bevölkerung wurden geprüft. Am 23. Juni 2026 stimmte der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung schließlich über die Aufhebung ab und fasste den entsprechenden Beschluss. Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt diese Änderung nun offiziell in Kraft.

Wer genau wissen will, warum der Plan aufgehoben wurde und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zur Verfügung. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 einsehen.

Die Verwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr weitere Sprechzeiten.

Für Betroffene gibt es wichtige Fristen: Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung rügen möchte, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde melden. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend gemacht werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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