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Wenzenbach hebt Bebauungsplan Gonnersdorf auf

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Im Bereich des Fürsamwegs gibt es neue Regeln: Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für Gonnersdorf offiziell gekippt.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) wird ein Teil der Planung gestrichen. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Gonnersdorf“ am Fürsamweg aufzuheben. Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt diese Entscheidung nun offiziell in Kraft.

Der Weg zu diesem Beschluss dauerte über ein Jahr. Alles begann am 25. Februar 2025, als der Gemeinderat das Aufhebungsverfahren startete. In den folgenden Monaten gab es zwei Phasen, in denen die Bürger mitreden konnten: Zuerst vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025 und später erneut vom 9. März bis zum 10. April 2026. Alle eingegangenen Vorschläge und Einwände wurden am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat schließlich den endgültigen Beschluss zur Aufhebung.

Wer genau wissen will, was das für die betroffenen Grundstücke bedeutet oder warum die Aufhebung nötig war, kann die Unterlagen einsehen. Die Dokumente stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles bereit. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Unterlagen im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 prüfen.

Die Verwaltung ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr Sprechzeiten.

Für Betroffene gibt es nun wichtige Fristen. Wer Fehler im Verfahren sieht oder Ansprüche geltend machen will, muss dies schriftlich bei der Gemeinde melden. Für bestimmte Verfahrensfehler gilt eine Frist von einem Jahr ab Bekanntmachung. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstand, eingefordert werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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