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Wenzenbach hebt Bebauungsplan Gonnersdorf auf

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Ein alter Plan für den Bereich am Führsamweg ist nicht mehr gültig. Der Gemeinderat hat die Aufhebung offiziell beschlossen.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich "Gonnersdorf" am Führsamweg wird aufgehoben. Damit gelten die alten Regeln für dieses Gebiet nicht mehr.

Der Weg zu diesem Beschluss dauerte einige Zeit. Bereits am 25. Februar 2025 hatte der Gemeinderat entschieden, das Aufhebungsverfahren zu starten. In den folgenden Monaten konnten sich die Bürger beteiligen. Zuerst gab es eine frühe Beteiligungsphase vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025. Später, vom 9. März bis zum 10. April 2026, folgte die förmliche Beteiligung. Alle eingegangenen Vorschläge und Einwände wurden dann am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen.

Am selben Tag, dem 23. Juni 2026, fasste der Gemeinderat schließlich den Beschluss, den Plan endgültig aufzuheben. Mit der jetzigen Bekanntmachung tritt diese Entscheidung offiziell in Kraft.

Wer genau wissen möchte, warum der Plan aufgehoben wurde und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zur Verfügung. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 lesen.

Die Gemeindeverwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr weitere Sprechzeiten.

Für Menschen, die rechtliche Bedenken gegen das Verfahren haben oder Entschädigungsansprüche geltend machen wollen, gelten bestimmte Fristen. Fehler im Verfahren müssen innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Vermögensnachteile müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres eingefordert werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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