Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen wöchentlichen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Bürger über Dinge aus der Gemeinde oder von örtlichen Vereinen zu informieren.
Normalerweise erscheint das Blatt immer donnerstags. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich dieser Termin verschieben. Wer selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist jeweils dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal ändert, wird das vorher im Anzeiger angekündigt.
Wer das Heft lieber als Abonnement erhalten möchte, zahlt dafür eine Gebühr von 19,20 Euro pro halbes Jahr. Die Anzeigen selbst müssen direkt beim Verlag aufgegeben werden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien in Gaggenau. Dort kann man die Anzeigen per Telefon unter 07225 9747-0 oder per E-Mail an [email protected] einreichen.
Für alle, die es moderner mögen, gibt es das sogenannte „eBlättle“. Abonnenten können die amtlichen Infos, Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte in elektronischer Form lesen. Diese stehen immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung