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Weisenbach informiert: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach erklärt, wie Bürger und Vereine den wöchentlichen Anzeiger nutzen und wie man ein Abo abschließt.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Blatt dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Leute über Dinge aus dem Ort und von den Vereinen auf dem Laufenden zu halten.

Normalerweise kommt der Anzeiger jede Woche am Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich der Termin verschieben. Wer etwas im Blatt veröffentlichen will, muss die Frist einhalten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal ändert, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst mitgeteilt.

Wer eine Anzeige schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Man kann den Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail an [email protected] erreichen.

Man kann den Gemeindeanzeiger auch abonnieren. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Wer das Amtsblatt abonniert hat, kann die amtlichen Infos, die Nachrichten der Vereine und alle anderen Inhalte auch elektronisch als „eBlättle“ lesen. Diese steht jeweils donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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