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Gernsbach: Landratsamt kippt Beschluss zum Bürgerbegehren

Ein Streit zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat ging vor die Aufsichtsbehörde. Nun hat das Landratsamt Rastatt entschieden: Ein Beschluss zum Sparpaket war rechtswidrig.

In Gernsbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es Zoff um das sogenannte „Zukunftspaket 2030“. Dabei geht es um die Haushaltskonsolidierung, also darum, wie die Stadt ihre Finanzen ordnen will. Ein Bürgerbegehren gegen dieses Sparpaket sorgte für Unruhe im Rathaus.

Bürgermeister Julian Christ und seine Verwaltung hatten schon früh Zweifel, ob das Bürgerbegehren rechtlich überhaupt zulässig ist. Ein externer Gutachter bestätigte diese Bedenken. Der Bürgermeister wollte deshalb, dass der Gemeinderat das Begehren offiziell für unzulässig erklärt. Doch die Mehrheit der Ratsmitglieder wollte davon nichts wissen und lehnte den Vorschlag ab.

Am 10. Juli 2026 kam es zur Entscheidung: Der Gemeinderat hielt an seinem Beschluss fest und akzeptierte das Bürgerbegehren. Da der Bürgermeister aber gesetzlich verpflichtet ist, bei rechtlichen Bedenken Widerspruch einzulegen, schaltete er die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rastatt ein.

Die Behörde hat den Fall nun geprüft und am 23. Juli ein Urteil gefällt: Der Beschluss des Gemeinderats vom 10. Juli ist rechtswidrig. Die Aufsichtsbehörde sieht das Bürgerbegehren ebenfalls als unzulässig an. Grund dafür waren mehrere Fehler im Antrag. So war der Antrag unbestimmt, die Begründung widersprach dem eigentlichen Ziel und es fehlte ein Vorschlag, wie die Kosten gedeckt werden sollen. Zudem enthielt das Begehren Punkte, die laut Gemeindeordnung gar nicht Teil eines solchen Verfahrens sein dürfen.

Jetzt hat die Stadt Gernsbach eine Frist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit muss der Gemeinderat den alten Beschluss aufheben. Gleichzeitig muss der Rat nun offiziell feststellen, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.

Quelle: Landkreis Rastatt – zur Originalmeldung

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