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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert ihre Bürger regelmäßig über ein wöchentliches Blättle. Hier erfährt man, wie man es bekommt und wo Anzeigen aufgegeben werden.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Leute über Neuigkeiten aus dem Ort und den örtlichen Vereinen auf dem Laufenden zu halten.

Das Blättle erscheint jede Woche am Donnerstag. Nur wenn Feiertage dazwischenkommen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich der Termin verschieben. Wer selbst etwas in den Anzeiger stellen möchte, muss die Frist beachten: Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal ändert, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst mitgeteilt.

Wer das Heft regelmäßig lesen will, kann es abonnieren. Die Gebühr liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können die amtlichen Infos, die Nachrichten der Vereine und alle anderen Inhalte auch als elektronisches „eBlättle“ lesen. Dieses steht jeweils donnerstags ab 9 Uhr bereit.

Anzeigen werden nicht direkt bei der Gemeinde, sondern über den Verlag abgewickelt. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Dort kann man unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail an [email protected] Kontakt aufnehmen.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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