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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert ihre Bürger regelmäßig über ein wöchentliches Blatt. Hier erfährt man, wie man das Heft bekommt und wo man Anzeigen aufgibt.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Leute über Dinge in der Gemeinde oder bei den örtlichen Vereinen auf dem Laufenden zu halten.

Das Blatt erscheint normalerweise jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich der Termin verschieben. Wer selbst etwas in den Anzeiger schreiben will, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Zeitpunkt einmal ändert, wird das vorher im Anzeiger angekündigt.

Wer das Heft regelmäßig lesen möchte, kann es abonnieren. Die Gebühr liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Die amtlichen Infos, Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte gibt es dann auch als „eBlättle“. Diese digitale Version steht immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.

Wer eine Anzeige schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected].

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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