Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Bewohner über Neuigkeiten aus dem Dorf und den örtlichen Vereinen auf dem Laufenden zu halten.
Normalerweise erscheint der Anzeiger jede Woche am Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich dieser Termin verschieben. Wer selbst etwas in die Zeitung stellen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal ändern, wird das vorher im Anzeiger angekündigt.
Wer eine Anzeige schalten will, wendet sich bitte direkt an den Verlag. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Dort ist man unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement bestellen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können die amtlichen Infos, die Nachrichten der Vereine und alle anderen Inhalte auch als „eBlättle“ lesen. Diese digitale Version steht immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung