Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Blatt dient dazu, die Bevölkerung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und der örtlichen Vereine auf dem Laufenden zu halten. Außerdem werden darin die offiziellen amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Das Heft erscheint normalerweise jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder andere wichtige Ereignisse dazwischenkommen, kann sich der Termin ändern. Wer etwas in den Anzeiger bringen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal verschieben, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst mitgeteilt.
Wer Anzeigen schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien in der Außenstelle Gaggenau. Dort kann man die Anzeigen per Telefon oder E-Mail aufgeben.
Für diejenigen, die den Anzeiger lieber digital lesen, gibt es ein Abonnement. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Abonnenten erhalten dann donnerstags ab 9 Uhr Zugriff auf das sogenannte eBlättle. Damit sind die Vereinsnachrichten und alle amtlichen Infos bequem in elektronischer Form verfügbar.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung