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Landkreis Rastatt: Schwalbennester dürfen nicht einfach entfernt werden

Wer sein Haus sanieren will, sollte genau hinschauen: Das Entfernen von Schwalbennestern kann teuer werden.

Viele Menschen freuen sich über Schwalben, die im Sommer durch die Luft jagen. Doch die Bestände von Rauch- und Mehlschwalben im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) sind in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Es fehlt an Futter und an geeigneten Plätzen zum Brüten. Besonders die Rauchschwalbe ist in Baden-Württemberg inzwischen gefährdet.

Das Landratsamt Rastatt weist deshalb darauf hin, dass sowohl die Vögel als auch ihre Nester streng geschützt sind. Das gilt auch dann, wenn die Nester gerade nicht bewohnt sind. Wer ein Nest einfach abreißt oder beschädigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Besonders wichtig ist das Thema bei Sanierungen oder Umbauten. Wer plant, sein Haus zu renovieren, sollte vorher prüfen, ob Schwalben dort brüten. Wenn Nester vorhanden sind oder die Vögel Einflugöffnungen nutzen, muss man sich rechtzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen. Nur mit einer offiziellen Ausnahme darf ein Nest im Rahmen von Bauarbeiten entfernt werden.

Oft gibt es einfache Lösungen, um Konflikte zu vermeiden. Wer sich über den Kot an der Fassade ärgert, kann zum Beispiel Kotbretter unter den Nestern anbringen. So bleibt die Wand sauber und die Vögel können bleiben. Wer den Schwalben helfen will, kann Kunstnester, Nisthilfen oder eine Lehmpfütze im Garten anlegen, damit die Tiere Material für ihre Bauten finden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich Hausbesitzer an das Landratsamt Rastatt wenden. Erreichbar ist das Amt für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren unter der Telefonnummer 07222 381-5052 oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Landkreis Rastatt – zur Originalmeldung

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