Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, die Bevölkerung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und der örtlichen Vereine auf dem Laufenden zu halten. Außerdem werden darin alle offiziellen amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Das Blatt erscheint normalerweise jede Woche an einem Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder andere wichtige Ereignisse dazwischenkommen, kann sich dieser Termin ändern. Wer selbst etwas in den Anzeiger stellen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal verschieben, wird das vorher im Anzeiger mitgeteilt.
Wer eine Anzeige schalten will, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien in der Außenstelle Gaggenau. Dort kann man die Anzeige per Telefon unter 07225 9747-0 oder per E-Mail an [email protected] aufgeben.
Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist, dass sie die Inhalte auch digital bekommen. Das sogenannte „eBlättle“ steht dann immer donnerstags ab 9 Uhr elektronisch zur Verfügung.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung