Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Menschen über Neuigkeiten aus dem Ort und von den Vereinen auf dem Laufenden zu halten.
Das Blatt erscheint normalerweise jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder etwas Besonderes passiert, kann sich der Termin verschieben. Wer selbst etwas in den Anzeiger schreiben möchte, muss dies bis spätestens Dienstag um 11 Uhr erledigen. Falls sich dieser Redaktionsschluss einmal ändert, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst mitgeteilt.
Wer das Heft regelmäßig lesen möchte, kann ein Abonnement abschließen. Das kostet 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist, dass sie die Inhalte auch digital als sogenannte eBlättle erhalten können. Diese stehen dann immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.
Für private oder geschäftliche Anzeigen ist nicht die Gemeinde zuständig. Diese müssen direkt beim Verlag aufgegeben werden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Man kann den Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichen.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung