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So funktioniert der Gemeindeanzeiger in Weisenbach

Die Gemeinde Weisenbach informiert ihre Bürger wöchentlich über wichtige Neuigkeiten und Termine. Hier erfahren Sie, wie Sie das Blatt beziehen und Anzeigen aufgeben können.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Blatt dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Menschen über Dinge im Ort oder in den Vereinen auf dem Laufenden zu halten.

Normalerweise erscheint der Anzeiger jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich dieser Termin ändern.

Wer selbst eine Anzeige schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Man erreicht den Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected].

Das Heft kann man im Abonnement bekommen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Wer das Abo abschließt, bekommt einen zusätzlichen Vorteil: Die amtlichen Infos, die Nachrichten der Vereine und alle anderen Inhalte stehen dann auch digital als „eBlättle“ zur Verfügung. Diese digitale Version ist immer donnerstags ab 9 Uhr abrufbar.

Für die Planung von Beiträgen gibt es eine feste Frist: Der Redaktionsschluss ist jeweils dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal verschieben, wird das vorher im Gemeindeanzeiger mitgeteilt.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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