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Weisenbach informiert über wöchentlichen Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach veröffentlicht regelmäßig wichtige Infos und amtliche Bekanntmachungen in ihrem Anzeiger.

Die Gemeinde Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt einen eigenen Gemeindeanzeiger heraus. In diesem Heft informiert die Verwaltung die Bürger über wichtige Angelegenheiten des Ortes. Auch Vereine nutzen den Anzeiger, um ihre Nachrichten zu verbreiten.

Das Heft erscheint normalerweise jede Woche am Donnerstag. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Feiertage anstehen oder andere zwingende Ereignisse dazwischenkommen, kann die Gemeinde die Regelung ändern.

Wer etwas in den Anzeiger schreiben möchte, muss die Fristen beachten. Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal verschiebt, wird dies vorher im Gemeindeanzeiger selbst mitgeteilt.

Wer eine Anzeige schalten will, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected].

Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Abonnenten haben einen weiteren Vorteil: Sie erhalten die amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte zusätzlich in digitaler Form. Das sogenannte eBlättle steht ihnen jeweils donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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