Landkreis Rastatt: Höhere Pfändungsfreigrenzen schützen Geldbeutel
Menschen mit Schulden sollen trotz Pfändungen ihren Alltag bewältigen können. Deshalb gibt es sogenannte Pfändungsfreigrenzen. Diese wurden zum 1. Juli angepasst. Für Alleinstehende liegt die Grenze nun bei 1.590 Euro. Das bedeutet: Dieser Betrag bleibt auf dem Konto oder beim Lohn geschützt und darf nicht eingezogen werden. Wer für weitere Menschen aufkommen muss, bekommt einen noch höheren Betrag.
Wie viel Geld genau geschützt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist das Einkommen und die Anzahl der Menschen, die davon leben. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Schulden zum Beispiel aus nicht gezahltem Unterhalt oder aus strafbaren Taten stammen, kann das Geld auch unterhalb dieser Grenze gepfändet werden.
Wenn der Lohn gepfändet wird, rechnet meist der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung aus, wie viel abgezogen wird. Dabei sind Beträge über der Grenze nicht komplett weg, sondern nur anteilig pfändbar. Manche Zulagen oder die Bezahlung von Überstunden sind teilweise gar nicht pfändbar. Die Schuldnerberatung rät deshalb allen Betroffenen, die Abrechnungen genau zu prüfen.
Neben dem Lohn können Gläubiger auch Autos oder Geld auf Konten pfänden. Wer sein Girokonto schützen will, sollte es in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umwandeln. Schuldnerberaterin Karina Bender erklärt, dass so zumindest das Existenzminimum gesichert ist. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht und im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) wohnt, kann sich beim Landratsamt unterstützen lassen.
Die Erhöhung der Grenzen zum 1. Juli wirkt sich auch auf die P-Konten aus. Meist passen die Banken die Beträge automatisch an. Trotzdem sollte man bei der Bank nachfragen, ob das wirklich passiert ist oder ob eine neue Bescheinigung nötig ist. Eine Ausnahme gibt es bei Gerichtsbeschlüssen oder öffentlichen Gläubigern: Hier passiert nichts automatisch. In diesen Fällen müssen Betroffene selbst aktiv werden und eine Anpassung an die neue Tabelle beantragen.
Wer genauere Informationen oder die aktuelle Pfändungstabelle sucht, findet diese unter www.landkreis-rastatt.de.