Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Menschen über Angelegenheiten der Gemeinde sowie der örtlichen Vereine auf dem Laufenden zu halten.
Normalerweise erscheint das Blatt jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder andere wichtige Ereignisse dazwischenkommen, kann sich dieser Termin ändern. Wer selbst etwas in den Anzeiger bringen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal verschieben, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst mitgeteilt.
Wer eine Anzeige schalten will, wendet sich direkt an den Verlag. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Dort ist man unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Die amtlichen Infos, Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte stehen dann donnerstags ab 9 Uhr elektronisch als sogenanntes „eBlättle“ zur Verfügung.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung