Weilmünster: Pool-Befüllung muss vorher angemeldet werden
Im Marktflecken Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen) rückt der Sommer näher. Damit die Wasserversorgung reibungslos funktioniert, gibt es wichtige Regeln für alle, die ihre Pools oder Teiche neu befüllen wollen.
Wer Trinkwasser nutzt, darf dies nur über den eigenen Hausanschluss tun. Das Wasser aus öffentlichen Hydranten zu zapfen, ist streng verboten.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Anmeldung. Die Gemeinde überwacht den Wasserdurchfluss im Netz ständig per Fernüberwachung. Wenn plötzlich in einem Viertel extrem viel Wasser verbraucht wird, schlägt das System Alarm. Für die Techniker sieht das erst einmal wie ein Wasserrohrbruch aus. Der Bereitschaftsdienst fährt dann unnötig aus, um die Ursache zu suchen. Zudem sinken so die Vorräte in den Hochbehältern zu schnell.
Wer befüllen möchte, soll deshalb Tag, Uhrzeit, die Wassermenge sowie Name und Adresse angeben. Die Meldung geht an Frau Jutta Knörr im Bauamt unter der Telefonnummer +49 6472 91 69 33 oder per E-Mail. In dringenden Fällen ist die Bereitschaft der Wassermeister unter +49 172 6619074 erreichbar.
Auch beim Leeren des Beckens gibt es eine Vorschrift: Das Poolwasser gilt als Abwasser. Wegen der enthaltenen Chemikalien wie Chlor und den Verunreinigungen durch das Baden darf das Wasser nicht einfach im Garten versickern. Es muss zwingend in die Kanalisation fließen, um das Grundwasser nicht zu verschmutzen.