Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald zu grillen oder Feuer zu machen. Das Verbot gilt auf allen offiziellen Feuerstellen und auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Die Regelung ist vorerst bis zum 31. August befristet.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet und die Gefahr für Waldbrände ist sehr hoch. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf auf keinen Fall rauchen oder Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Autofahrer sollen nur auf offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem sollen alle Besucher ihr Glas wieder mitnehmen, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung