Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, die offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald zu benutzen. Auch im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Feuerverbot weitere wichtige Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind. Es dürfen keine eigenen Grillgeräte oder Fackeln mitgenommen werden. Zudem gilt bis zum 31. Oktober ein Rauchverbot. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.
Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, weil heiße Teile des Fahrzeugs trockenes Gras oder Laub entzünden können. Außerdem sollen Besucher ihren Müll wieder mitnehmen. Besonders Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und so ein Feuer auslösen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Sperrung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung