Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer Probleme machen. Dafür planen sie oft neue Waldwege. Doch gerade in Moorwäldern gibt es dabei strenge Regeln. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Die meisten Moorwälder gehören dazu. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden oft einbezogen.
Ob ein Weg erlaubt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen, wie dick das Moor ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur genehmigt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Wege dürfen nicht einfach dazu genutzt werden, um Abfall loszuwerden.
Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten zu bauen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen kommen unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies infrage. In trockeneren Abschnitten reichen oft Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind strikt verboten. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen ebenfalls nicht verwendet werden. Waldbesitzer sollten sich deshalb unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt stehen unter www.landkreis-ostallgaeu.de und weitere Details unter www.aelf-kf.bayern.de.