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Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer im Moorwald neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht oft eine Erlaubnis. Einfach Material in den Boden zu kippen, ist verboten.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer Probleme machen. Dafür planen sie oft neue Waldwege. Doch gerade in Moorbereichen gibt es dabei strenge Regeln. Wer Fremdmaterial in den Boden einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt melden.

Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewitzwirtschaft wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Maßnahmen nur dazu genutzt werden, um Abfall loszuwerden.

Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten. In sehr nassen Bereichen sind sogenannte Bengelwege aus Rundholz sinnvoll, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel helfen. Wichtig ist, dass das Material sortenrein und unbehandelt ist.

Einige Stoffe sind streng verboten: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall in den Moorboden gelangen. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder beim Landratsamt unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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