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Waffenverbot an Bahnhöfen in Bayern

Die Bundespolizei verbietet für ein Wochenende das Mitführen von Messern und Waffen an mehreren Bahnhöfen. Das Ziel ist mehr Sicherheit für Reisende und Beamte.

An mehreren Bahnhöfen in Bayern wird es für kurze Zeit gefährlich, ein Messer oder eine Waffe in der Tasche zu haben. Von Freitag, dem 24. Juli 2026, ab 15 Uhr bis Sonntag, dem 26. Juli, um 3 Uhr morgens gilt ein striktes Mitführverbot. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in München (Bayern), Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg sowie der Bahnhof München-Ost.

Das Verbot gilt überall dort, wo Menschen in den Bahnhöfen unterwegs sind. Das betrifft alle Gebäudeteile, die S-Bahn-Haltepunkte, die Tunnel und die Bahnsteige. Die Bundespolizei möchte so verhindern, dass es zu Gewaltstraftaten kommt. Damit sollen die Fahrgäste, die Sicherheitsleute und die Polizisten vor Angriffen geschützt werden.

Die Beamten der Bundespolizei passen in dieser Zeit genau auf, ob sich jemand nicht an die Regeln hält. Wer trotzdem gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen oder Messer aller Art dabei hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann die Gegenstände wegnehmen. Zudem droht den Verstößern ein Zwangsgeld, ein Platzverweis oder sogar ein komplettes Bahnhofsverbot. Ob zusätzlich ein Strafverfahren oder ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz folgt, wird im Einzelfall geprüft.

Die Bundespolizei warnt zudem davor, Waffen zur Selbstverteidigung zu tragen. Solche Gegenstände würden oft nur eine falsche Sicherheit vorgaukeln und Situationen eher anheizen, statt sie zu beruhigen. Zudem sei es für die Polizei schwierig, bei einem Streit schnell zu erkennen, wer eigentlich das Opfer und wer der Täter ist. Im schlimmsten Fall könne eine Waffe vom Angreifer abgenommen und gegen den Besitzer eingesetzt werden.

In den Bahnhöfen werden Plakate aufgehängt, die über das Verbot informieren. Wer genau wissen will, welche Ausnahmen es gibt, kann die Details auf der Internetseite der Bundespolizei nachlesen.

Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Bundespolizeidirektion München – zur Originalmeldung

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