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Wadersloh gewinnt Streit um Hochwasserschutz-Vertrag

Copyright und Urheber siehe Wadersloh

Die Kommunalaufsicht hat Vorwürfe gegen die Gemeinde Wadersloh zurückgewiesen. Es ging um einen Vertrag zum Schutz vor Hochwasser an der Glenne.

In Wadersloh (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) gibt es Klarheit in einem Rechtsstreit. Die Gruppe ZIN19 hatte Beschwerde gegen die Gemeinde eingelegt. Im Zentrum stand ein Vertrag für den Hochwasserschutz an der Glenne. Die Kommunalaufsicht des Kreises Warendorf hat die Vorgänge nun genau geprüft und die Vorwürfe komplett zurückgewiesen.

ZIN19 kritisierte vor allem zwei Punkte. Erstens ging es darum, dass die Vertragsangelegenheit ohne die Öffentlichkeit besprochen wurde. Die Aufsichtsbehörde stellte jedoch fest, dass dies in diesem speziellen Fall erlaubt war. Zweitens wurde der zeitliche Ablauf der Unterschriften kritisiert. Auch hier bewertete der Kreis das Vorgehen der Gemeinde als plausibel. Es gab keine formalen Fehler.

Zusätzlich betonte der Kreis Warendorf die Selbstverwaltung der Gemeinde. Das bedeutet, dass der Rat selbst entscheiden darf, wie die Kosten verteilt werden. Die Aufsichtsbehörde sah daher keinen Grund, in den Prozess einzugreifen.

Kämmerer Norbert Morfeld begrüßte die Entscheidung. Die Bestätigung durch den Kreis zeige, dass die Verwaltung rechtmäßig gehandelt habe. Damit ist das Verfahren aus Sicht der Aufsichtsbehörde erledigt.

Quelle: Wadersloh – zur Originalmeldung

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