Wadersloh erlaubt Ernte an öffentlichen Obstbäumen
In der Gemeinde Wadersloh (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) ist es für alle Bürger erlaubt, Obst an öffentlichen Bäumen zu ernten. Die Gemeinde möchte damit verhindern, dass reife Früchte einfach zu Boden fallen und dort verfaulen.
Erlaubt ist das Pflücken an Bäumen, die an Gemeindestraßen stehen und frei zugänglich sind. Wichtig ist dabei, dass die Erntehelfer vorsichtig vorgehen und die Bäume nicht beschädigen. Bäume, die Privatpersonen gehören, sind von dieser Regelung natürlich nicht betroffen.
Wer auf fremden Grundstücken erntet, tut dies auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Wadersloh übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Betreten der Grundstücke oder während der Erntearbeiten entstehen.
Eine Liste der gemeindlichen Obstbäume ist auf der Internetseite der Gemeinde unter www.wadersloh.de/klimaschutz-und-umwelt veröffentlicht. Falls jemand unsicher ist, ob ein Baum der Gemeinde gehört, kann man im Rathaus im Fachbereich Bauen und Planen nachfragen. Dort gibt Frau Beate Sudkamp unter der Telefonnummer 02523/ 950-1440 oder per E-Mail an beate.sudkamp(at)wadersloh.de Auskunft.
Quelle: Wadersloh – zur Originalmeldung