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Vorpommern-Rügen: Bundespolizei zwei Männer festgenommen

Innerhalb einer halben Stunde schnappten Beamte an zwei Bahnhöfen zwei Männer, gegen die Haftbefehle vorlagen.

Die Bundespolizei war am Sonntagnachmittag im Landkreis Vorpommern-Rügen auf Jagd. Innerhalb von nur 30 Minuten nahmen die Beamten zwei Männer fest, die beide nicht mit der Polizei im Reinen waren.

Zuerst ging es am Hauptbahnhof Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) zur Sache. Gegen 14:15 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 37-jährigen Deutschen aus Sachsen. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Anfang des Monats einen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte den Mann im April 2026 wegen Diebstahls verurteilt. Er sollte eine Geldstrafe von 1.890 Euro zahlen, ansonsten musste er 63 Tage ins Gefängnis.

Da der Mann das Geld nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen. Es stellte sich zudem heraus, dass auch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen einer anderen Sache nach ihm suchte. Der Mann kam direkt in eine Justizvollzugsanstalt.

Nur eine halbe Stunde später gab es den nächsten Treffer, diesmal am Bahnhof im Ostseebad Binz (Insel Rügen). Bei einer Kontrolle entdeckten die Beamten, dass gegen einen 38-jährigen Mann aus Sachsen-Anhalt ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Aschersleben vorlag. Der Grund dafür: Der Mann war im April zu einem Gerichtstermin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht erschienen. Da er danach untergetaucht war, erließ das Gericht vor wenigen Tagen den Haftbefehl.

Der 38-Jährige musste die Nacht in einer Zelle der Bundespolizei verbringen. Am Montagnachmittag wurde der Fall in Bergen auf Rügen vor einem Richter besprochen. Das Gericht bestätigte den Haftbefehl jedoch nicht. Der Mann konnte deshalb entlassen werden. Er ist zwar nicht mehr in Haft, muss sich aber nun jede Woche bei seiner zuständigen Polizeidienststelle melden.

Die Ermittlungen in den zugrunde liegenden Fällen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Stralsund – zur Originalmeldung

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