Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr beschlossen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders betroffen sind Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell darf keine offene Feuerstelle genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Besucher und Anwohner, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung