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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Copyright und Urheber siehe Treuchtlingen

Wer in Treuchtlingen seine Gartenabfälle im eigenen Garten verbrennt, begeht künftig einen Fehler. Die Stadt hebt die entsprechende Erlaubnis auf.

In Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) gibt es neue Regeln für den Garten. Die Stadt hebt die Rechtsverordnung vom 23. Juli 2010 auf. Das bedeutet: Holzige Gartenabfälle dürfen im Gebiet der Stadt nicht mehr einfach verbrannt werden. Der Stadtrat hat dies bereits beschlossen.

Wer seinen Garten aufräumt, muss die Abfälle nun zum Wertstoffhof in die Dietfurter Straße 2 bringen. Dort können Grüngut und holzige Gartenabfälle abgegeben werden. Die Stadt verlangt dafür eine Gebühr von 4,00 Euro pro Kubikmeter. Das gilt sowohl für das Holz als auch für Grasschnitt oder Laub. Wichtig ist dabei, dass die Bürger das Holz strikt vom restlichen Grüngut trennen.

Auch bei den Silofolien gibt es eine Änderung. Früher konnte man diese an vielen Wertstoffenhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgeben. Das ist nicht mehr möglich, weil die Marktsituation eine eigene Sammlung nicht mehr sinnvoll macht. Wer Silofolien abgibt, muss nun 30 Euro pro Kubikmeter bezahlen. Die Folien werden dann thermisch verwertet.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Deshalb können dort nur kleine Mengen von bis zu etwa zwei Kubikmetern abgegeben werden. Wer mehr zu entsorgen hat, muss eine private Entsorgungsfirma beauftragen.

Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13.00 Uhr möglich.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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