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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Copyright und Urheber siehe Treuchtlingen

In Treuchtlingen gibt es neue Regeln für den Gartenabfall. Das Verbrennen von Holz im eigenen Garten ist nicht mehr erlaubt.

Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) bisher holzige Gartenabfälle im eigenen Garten verbrannt hat, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die entsprechende Verordnung aufgehoben. Das bedeutet: Das Verbrennen von Holz aus Gärten in bebauten Ortsteilen ist nicht mehr gestattet.

Stattdessen können die Bewohner ihren Abfall zum Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 bringen. Für die Entsorgung fallen Kosten an. Wer holzige Gartenabfälle abgibt, muss pro Kubikmeter 4 Euro bezahlen. Das Gleiche gilt für Grasschnitt oder Laub. Wichtig ist dabei, dass das Holz streng vom restlichen Grüngut getrennt wird.

Auch bei Silofolien gibt es eine Änderung. Früher konnte man diese an vielen Wertstoffenhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgeben. Da das nicht mehr sinnvoll ist, kostet die Entsorgung nun 30 Euro pro Kubikmeter. Die Folien werden nun zur thermischen Verwertung geschickt.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Man kann dort grundsätzlich nur kleine Mengen von bis zu zwei Kubikmetern abgeben. Wer mehr zu entsorgen hat, muss eine private Entsorgungsfirma beauftragen.

Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13 Uhr möglich.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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