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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

Copyright und Urheber siehe Treuchtlingen

In Treuchtlingen gibt es neue Regeln für die Entsorgung von Gartenabfällen und Silofolien. Das Verbrennen von Holz im eigenen Garten ist nicht mehr erlaubt.

Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) bisher holzige Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt hat, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die entsprechende Verordnung aufgehoben. Das bedeutet: Das Verbrennen von Holz aus Gärten in bebauten Ortsteilen ist nicht mehr gestattet.

Wer seinen Garten aufräumt, kann die Abfälle stattdessen zum Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 bringen. Für einen Kubikmeter holziger Gartenabfälle fällt dort eine Gebühr von 4,00 Euro an. Das Gleiche kostet auch die Entsorgung von Grasschnitt oder Laub. Wichtig ist dabei, dass die Gartenbesitzer das Holz strikt vom restlichen Grüngut trennen müssen.

Auch bei der Entsorgung von Silofolien gibt es Änderungen. Bisher konnten diese an verschiedenen Wertstoffhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist nicht mehr möglich, da die Sammlung so nicht mehr sinnvoll ist. Seit dem 1. Januar 2020 werden Silofolien als Abfall zur thermischen Verwertung gewertet. Die Kosten dafür liegen nun bei 30 Euro pro Kubikmeter.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Deshalb können dort grundsätzlich nur kleine Mengen bis etwa zwei Kubikmeter abgegeben werden. Wer größere Mengen entsorgen muss, soll sich direkt an private Entsorgungsfirmen wenden.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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